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   BVerwG, 23.03.1981 - 7 B 39.81, 7 B 41.81   

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https://dejure.org/1981,3923
BVerwG, 23.03.1981 - 7 B 39.81, 7 B 41.81 (https://dejure.org/1981,3923)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1981 - 7 B 39.81, 7 B 41.81 (https://dejure.org/1981,3923)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1981 - 7 B 39.81, 7 B 41.81 (https://dejure.org/1981,3923)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer Wiederholungsprüfung - Prüfungsanfechtungsverfahren - Prüfungsversuch - Prüfungswiederholung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Wiederholung im Verlauf eines Anfechtungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1981 - 7 B 39.81
    Daß die Unerweislichkeit einer Tatsache grundsätzlich zu Lasten dessen geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet, und daß die Vereitelung von Beweisen bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen ist, in der Regel aber nicht zur Umkehrung der Beweislast führt, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 10, 270 [271 f.]).
  • BVerwG, 15.06.1979 - 7 B 232.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbestehen der zweiten

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1981 - 7 B 39.81
    Aus der Sicht des revisiblen Bundesrechts ist hier gleichermaßen wie in dem vom Berufungsgericht angeführten Fall einer in den Lauf des Prüfungsanfechtungsverfahrens fallenden weiteren (erfolglosen) Prüfung (Beschluß des beschließenden Senats vom 15. Juni 1979 - BVerwG 7 B 232.78 - [ZBR 1980, 23 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 113]) maßgeblich darauf abzustellen, daß es das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Gebot der Chancengleichheit im Prüfungsrecht nicht zuläßt, einem Prüfling mehr Prüfungsversuche als seinen Mitbewerbern einzuräumen.
  • OVG Saarland, 14.01.2008 - 3 A 5/07

    Wiederaufgreifen eines Prüfungsverfahrens; Unmöglichkeit einer Neubewertung

    e) Ein weiterer Prüfungsversuch kann nicht erfolgreich mit der Begründung beansprucht werden, die zugestandene zweite Wiederholungsprüfung sei rechtswidrig gewesen, weil sie in der Prüfungsordnung nicht vorgesehen sei und im Zeitpunkt ihrer Ablegung die Fehlerhaftigkeit der ersten Prüfung noch nicht festgestanden habe (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 23.3.1981 - 7 B 39/81, 7 B 41/81 -).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 15.6.1979 - 7 B 232/78 - außerdem auch Beschluss vom 23.3.1981 - 7 B 39/81, 7 B 41/81 -, beide zitiert nach Juris, dass auch eine in den Lauf eines Anfechtungsbegehrens gegen eine frühere Prüfungsentscheidung fallende (erfolglose) Prüfung als Prüfungsversuch im Sinne der Vorschriften zählt, die die Anzahl der möglichen Prüfungswiederholungen bestimmen.

    Sie kann insoweit auch keinen weiteren Prüfungsversuch mit der Begründung beanspruchen, die ihr zugestandene (zweite) Wiederholungsprüfung sei rechtswidrig, weil die Fehlerhaftigkeit der (ersten) Wiederholungsprüfung noch nicht festgestanden habe vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 23.3.1981 - 7 B 39/81, 7 B 41/81 - zitiert nach Juris.

  • VG Cottbus, 27.07.2016 - 1 K 937/14

    Hochschulrecht: Gewährung eines weiteren Wiederholungsversuches im

    Mit anderen Worten lässt Art. 3 Abs. 1 GG es nicht zu, einem Prüfling mehr Prüfungsversuche als seinen Mitbewerbern einzuräumen (BVerwG, Beschluss vom 23. März 1981 - 7 B 39/41, 7 B 41/81 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 28. April 1997 - 6 B 6/97 -, juris Rn. 24).
  • VG Stuttgart, 08.12.2020 - 18 K 6753/19

    Endgültige Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

    Der Vorteil eines dritten, in der Gymnasiallehramtsprüfungsordnung II nicht vorgesehenen Prüfungsversuchs würde der Klägerin aber zugesprochen, wenn trotz zweier rechtmäßig verlaufener Prüfungsversuche der Bescheid über das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung allein deshalb aufgehoben würde, weil diese Prüfung bereits vor der durch ein Prüfungsanfechtungsverfahren verzögerten ersten Prüfung abgeschlossen worden war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.06.1979 - 7 B 232.78 -, juris Rn. 4, und Beschl. v. 23.03.1981 - 7 B 39.81 u.a. -, juris Rn. 3).
  • VG Düsseldorf, 20.11.2018 - 2 K 2479/18
    Zur Frage der gerichtlichen Aufhebung eines Erstversuchs nach gescheitertem Zweitversuch: BVerwG, Beschluss vom 23. März 1981 - 7 B 39/81, 7 B 41/81 -, juris, Rn. 3; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rnrn.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 95.82

    Ladung eines Prüflings zu einer Wiederholungsprüfung während des streitigen

    Eine Wiederholungsprüfung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht deshalb unwirksam, weil im Zeitpunkt der Wiederholung die Erfolglosigkeit des ersten Prüfungsversuchs noch nicht feststand (vgl. Beschluß vom 23. März 1981 - BVerwG 7 B 39.81 und 41.81 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 143]).
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